Förderung von Projekten und Initiativen Dritter
Projekten und Initiativen Dritter (Vereinen, Verbänden...) kann ein Zuschuss gewährt werden. Ob und in welcher Höhe eine Unterstützung gewährt wird, entscheidet die LZU anhand der Unterlagen und in Anlehnung an ihre Förderkriterien:
- ein schriftlicher und formloser Antrag auf Projektförderung muss gestellt werden. Eine Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan muss enthalten sein.
- Umweltbezug, Modellcharakter und/oder landesweite Bedeutung des Vorhabens sind notwendig. Besonders gute Aussichten haben Anträge im Themenkreis nachhaltige Entwicklung
- Das Projekt darf bei Antragstellung nicht begonnen haben und muss im Laufe des Kalenderjahres abgeschlossen sein. Spätestens drei Monate später muss der LZU ein Endbericht bzw. Verwendungsnachweis vorgelegt werden.
Im Landestransparenzgesetz (LTranspG) ist geregelt, dass Zuwendungen über 1.000,-- € auf der Transparenzplattform (www.tpp.rlp.de) veröffentlicht werden müssen. Informationen hierzu und über den Datenschutz erhalten Sie hier: Informationen über Veröffentlichung und Datenschutz