FAQ 3: Welche Tierart passt in meine Einrichtung?

Die richtige Tierart für die jeweilige Einrichtung zu finden, hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen ab.

Die Bedürfnisse der jeweiligen Tierart sind wichtig. Sie sollten im Vorfeld geklärt werden, zum Beispiel ob eine artgerechte Tierhaltung möglich ist, ob genügend Raum für die Haltung vorhanden ist, ob die Tiere einen Rückzugsraum benötigen, ob die Tierart alleine gehalten werden kann oder ob immer mehrere Tiere einer Art notwendig sind, usw.

Erste Hilfestellung geben die Merkblätter der tierärztlichen Vereinigung.

Auch muss geprüft werden, ob die institutionellen Voraussetzungen für die jeweiligen Tierarten gegeben sind. Gibt es ein ausreichendes Außengelände (auch Weidefläche), um bestimmte Tierarten zu halten, z.B. Schafe oder Ziegen? Ist die Möglichkeit gegeben, im Außengelände Ställe z.B. für Kaninchen oder Meerschweinchen zu bauen?

Holen Sie die Zustimmung der Trägers für die Haltung der jeweiligen Tierart ein.

Die Haltung exotischer Tiere ist aus Tierschutzgründen grundsätzlich nicht zu empfehlen  Die „International Association of Human-Animal Interaction (IAHAIO)”  lehnt wilde (nicht-domestizierte) und exotische Tierarten (z.B. Arthropoden, Reptilien) in direkten tiergestützten Interaktionen ab (vgl.).
Exotenhaltung ist meist sehr anspruchsvoll.

Oft werden sie im privaten Bereich angeschafft, ohne dass  eine artgerechte Haltung möglich ist. Und die in den Einrichtungen eingesetzten Tiere sollten neben Impulsgebern für Lernprozesse auch stets Botschafter für den Tierschutz und eine artgerechte Haltung sein. 

Es gibt allerdings auch begründete Ausnahmefälle. So arbeitet beispielsweise eine rheinland-pfälzische Einrichtung mit einem Tierheim zusammen und bekommt von dort ausgesetzte Tiere, darunter zum Beispiel ein Chamäleon. Der Umgang mit solchen Tieren wird in dieser Kindertagesstätte unter der Aspekten Tierwohl und Tierschutz thematisiert.

Nicht unbedingt müssen die Tiere ein Fell haben. So gibt es Einrichtungen in Rheinland-Pfalz, die zum Beispiel mit Schnecken arbeiten. Auch bei diesen Tierarten können Kinder lernen, die Tiere genau zu beobachten, Respekt vor den Tieren gewinnen und eine Beziehung zu ihnen aufbauen. Auch dabei ist einiges zu beachten: 

Der deutsche Tierschutzbund, Akademie für Tierschutz, hinterfragt den Einsatz von wirbellosen Tieren (Schnecken, Würmer) und weist darauf hin, dass einheimische Schnecken, wie Weinbergschnecken, laut Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten gehören und grundsätzlich nicht ohne vernünftigen Grund der Natur entnommen werden dürfen. Information und Ansprechpartner des deutschen Tierschutzbundes.

Beliebt ist die Haltung von Kaninchen in Kindertagesstätten. Sie „sind aufgrund ihres für den Menschen besonders ansprechenden äußeren Erscheinungsbildes, ihrer lebhaften, freundlichen Wesensart sowie ihrer Sozialstruktur beliebte Partner in der tiergestützten Arbeit“ (Merkblätter der tierärztlichen Vereinigung e.V., Kaninchen).

Grundsätzlich kommt bei der Kaninchenhaltung nur eine Gruppenhaltung mit einem weitläufigen Gehege in Frage. Die Mindestgröße des Stalls sollte  3m² pro Tier, der Auslauf 4m² betragen. (Vgl.: Meerschweinchen und Kaninchen, Ingrid Stefan, Institut für soziales Lernen mit Tieren,  Lindwedel.2016). Kaninchen sollte die Möglichkeit gegeben werden, Gänge zu bauen.

Bitte beachten Sie die Hinweise des Landesverbandes der Kaninchenzüchter Rheinland-Pfalz e.V..
Zu beachten sind auch die begrenzten Belastungsmöglichkeiten von Kaninchen im sozialen Einsatz. Der Einsatz sollte nur an 3-5 Tagen pro Woche erfolgen und 3-4 Stunden am Tag betragen.

Der deutsche Tierschutzbund, Akademie für Tierschutz, weist drauf hin, dass er den  Einsatz von kleinen Heimtieren wie Meerschweinchen und Kaninchen in tiergestützten Interventionen generell als sehr kritisch ansieht. Die Tiere sind sehr stressanfällig, und sie sind keine Streicheltiere. Als Beutetiere kommt der „Griff von oben“ häufig dem Griff eines Beutegreifers gleich. Das „Stillhalten“, das häufig als Genuss interpretiert wird, entspricht eher einer „Schreckstarre“ der Tiere. Broschüre des  deutschen Tierschutzbundes zu tiergestützten Interventionen 

Wichtig ist, dass die Mitarbeitenden hinreichende Qualifikationen haben, zum Beispiel für die Arbeit mit dem Hund. Und auch für eine Vogelvoliere oder ein Aquarium sind Sachkenntnisse und Fachwissen nötig, welche sich eine Mitarbeitende oder ein Mitarbeiter aneignen muss oder mitbringen sollte.

Siehe FAQ 5: Wie können sich Mitarbeitende für die Arbeit mit Tieren in der Kita qualifizieren?

Sie sollten Versorgungsressourcen bereitstellen, Notfallpläne und –mittel vorhalten, welche es den engagierten Mitarbeitenden ermöglichen, in den Urlaub zu gehen und im Krankheitsfall  zu Hause zu bleiben.

Bevor eine Tierart ausgewählt wird, sollte ein Pflegekonzept erstellt werden und geklärt werden, wer wann welche Tierart pflegt und betreut. Wer ist bereit, sich langfristig für eine bestimmte Tierart zu engagieren, die Pflege an Wochenenden und in den Ferien zu organisieren?


Was muss bei der Arbeit mit einem Hund in der Kita berücksichtigt werden?

Hunde, die im Kindergarten eingesetzt werden, sollten sozialverträglich gegenüber Menschen sein und ein Interesse an Kindern zeigen. Wenn möglich sollten sie vor dem Erwerb durch die Hundeführerin/den Hundeführer eine nachvollziehbar gute Sozialisation besitzen und von Geburt an engen Kontakt zu Menschen gewohnt sei.

Das sogenannte Mensch-Hund-Team (Pädagoge und pädagogischer Begleithund) sollte vor ihrem Einsatz wichtige Grundlagen erworben haben. Hierzu gehört eine grundlegende Erziehung des Hundes (ein sicherer Rückruf, Ruhe- und Freigabesignale, Umgang mit verschiedenen Menschen oder Situationen, konditionierte Bestätigungs- und Korrektursignale) sowie grundlegendes Wissen/Erfahrung der Hundeführerin/des Hundeführers über den Hund (Lernverhalten, individuelle Bedürfnisse, Körpersprache, Kernkompetenzen und Förderbereiche).

Grundlegende Informationen über den Hund finden sich im Merkblatt Nr. 131.04 - Hunde im sozialen Einsatz (Stand: 2018) - der tierärztlichen Vereinigung e.V).

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Therapie-Hund und pädagogischem Begleit-Hund. M. Godau hebt die unterschiedlichen Zielsetzungen hervor und nennt als Beispiel, dass ein Therapie-Hund gelernt hat, eine sehr laute Situation auszuhalten. Ein pädagogisch eingesetzter Hund darf diese Situation verlassen. (Vgl., M.Godau; Kaninchen, Hund & Co, Mühlheim an der Ruhr 2011, S.56). Im Kindergarten kommen in der Regel pädagogische Begleithunde zum Einsatz.

Die Erfüllung der folgenden Standards ist jährlich zu belegen.

Versicherung 
Die Gemeindeunfallversicherung (GUV) gewährt einen Versicherungsschutz für die Hunde. Die Hundehalterinnen und –halter sind verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung für die eingesetzten Hunde abzuschließen.

Steuerpflicht 
Die Hunde sind steuerlich angemeldet.

Anmeldepflicht Veterinäramt 
Die Genehmigung nach § 11 TschG (Sachkundenachweis Hundehaltung) wird vom Veterinäramt vergeben und muss erlangt werden, bevor ein Hund in die tiergestützte Arbeit integriert wird. Es geht darum, dass der/die Hundehalter/in grundlegendes theoretisches Wissen und praktische Erfahrung im Umgang mit Hunden nachweisen kann, um das Wohlbefinden des Hundes und einen adäquaten Umgang mit diesem (ggf. auch in der Kindertagesstätte) sicherzustellen. 

  • Der Hund sollte frei von für Menschen ansteckenden Erkrankungen sein.
  • Ein vollständiger Impfschutz (Nachweis durch Kopie des EU Heimtierausweises) ist erforderlich.
  • Der Hund ist nachweislich frei von Endoparasiten (Nachweis im EU Hundepass, Entwurmung vierteljährlich oder Bestätigung negativer Kotproben, beides wäre mit Datum einzutragen im EU-Heimtierausweis).
  • Eine tierärztliche Vorstellung (Gesundheitscheck) sollte zweimal jährlich routinemäßig erfolgen (Nachweis EU Heimtierausweis oder in einem separaten Formular).
  • Ein zeitnahes Entfernen von Ektoparasiten (Zecken, Läuse, Flöhe, Milben) ist notwendig. Regelmäßiges Säubern von Fress- und Trinkgefäßen, sauberes (hundeeigenes) Spielzeug, Händewaschen nach Kontakt mit dem Hund.
  • Kein Küssen oder Lecken des Hundes im Gesicht der Kinder.

Voraussetzungen für den Aufenthalt des Hundes in der Kita: 

Grundsätzlich darf sich der Hund in allen Kindertagesstätte-Räumen aufhalten. Voraussetzung ist, dass der Hundeführer/die Hundeführerin anwesend ist. Ein Fernhalten des Hundes vom Bereich der Essensausgabe und des Sanitärbereiches ist erforderlich. Für den Hund sollte eine Rückzugs- und Ruhezone eingerichtet werden, die die Kinder berücksichtigen müssen.

Da der Begriff "Therapiehund" oder "Therapiebegleithund" in Deutschland nicht geschützt ist, werden die unterschiedlichsten Ausbildungsgänge mit verschiedenen Inhalten und auf unterschiedlichem Niveau angeboten. Auch für die Ausbildung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.

„Eine Eignungspüfung von Hunden für Arbeitseinsätze ist nur im Zusammenhang mit der Eignung seines jeweiligen Bezugsmenschen und unter definierten Einsatzbedingungen möglich“ (tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.)

Drei Bereiche können unterschieden werden:

  1. Besuchshund
    Der Besuchshund ist ein ruhiger und umgänglicher Hund der mit (oder auch ohne) spezieller Ausbildung mit seinem Hundeführer Besuche in der Kindertagesstätte anbietet.
  2. Therapiebegleithund
    Ein meist speziell ausgebildeter Hund, der mit seinem Hundeführer eine Therapie bei den Kindern begleitet. Diese Therapie wird immer von einem ausgebildeten Therapeuten, Arzt, Logopäden, Pädagogen etc. verantwortet und betreut.
  3. Therapiehund
    Hier ist der Therapeut, Arzt und Logopäde, Pädagoge etc. selbst der Hundeführer. Gemeinsam hat er mit seinem Hund eine spezielle Ausbildung gemacht, um dann den Therapiebegleithund in geeigneter Weise und möglichst effektiv in die Therapie einzubinden.


Eine fundierte Aus- oder Weiterbildung ist für die Arbeit in der Kindertagesstätte von Hund und Halterin/Halter sehr zu empfehlen. Jede Kindertagesstätte, die mit Hunden arbeiten will, sollte sich ein Ausbildungszertifikat (eine umfangreiche theoretische und praktische Ausbildung des Menschen mit seinem Hund) vorlegen lassen und bei einem Kennenlernen den Umgang des Halters mit seinem Hund beobachten, da es sehr wichtig ist, dass die Ausbildung des Hundes gewaltfrei und nach dem Prinzip der positiven Verstärkung erfolgte.
 

Grundlagen zur qualitativen Arbeit mit Tieren:

https://www.tiergestuetzte.org/tiergestuetzte-interventionen/qualitaetssicherung

https://www.tiergestuetzte.org/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Broschuere_zur_Qualitaetsicherung.pdf

Geprüfte Aus- und Weiterbildungen für Mensch und Hund bundesweit finden Sie unter:

www.tiergestuetzte.org (Bundesverband für tiergestützte Interventionen – BTI)

https://isaat.org/de/home-2/ (Internationaler Dachverband für tiergestützte Therapie – ISAAT)

www.esaat.org (Europäischer Dachverband für tiergestützte Therapie – ESAAT)

Alle Verbände informieren sowohl über Aus- und Fortbildungen für Therapeuten, Pädagogen mit/ohne eigenem Tier als auch für Laien oder andere Berufsgruppen (z.B. Besuchshundedienste).